In diesem Artikel geht es um den aufregenden Tag, wenn das Gesundheitsamt „auf Besuch“ vorbei kommt. Jeder, der ein Studio eröffnet, muss sich beim Gesundheitsamt zwar nicht zwecks Erlaubnis anmelden. Doch ein paar Dinge sind zu beachten. U.a. ist ein Grundriss seines Studios vorlegen, auf dem verzeichnet ist, in welchen Räumlichkeiten welche Arbeiten verrichtet werden.
Außerdem muss ein Hygieneplan ausgearbeitet werden, in dem der Studioinhaber erläutert, wie sein Arbeitsprozess abläuft und welche hygienerelevanten Maßnahmen er ergreift. Dieses Dokument ist sehr umfangreich. Es enthält alle Arbeitsschritte, angefangen beim Händewaschen vor Arbeitsbeginn, über die Vorbereitung des Arbeitsbereiches und des Kunden, bis hin zu einer Auflistung aller verwendeten Desinfektionsmittel.
Das Gesundheitsamt überprüft in einem ersten Besuch, ob alle Angaben korrekt waren und ob das Studio den behördlichen Auflagen entspricht. Die Desinfektionsmittelspender, Seifenspender, Einmalhandtuchspender, der Mülleimer, der Fußboden, die Beleuchtung, die Frischluftzufuhr, alles ist vorgegeben und muss entsprechend des Hygienekataloges des Bundeslandes umgesetzt werden. In meinem Bundesland ist außerdem der Personalschutz vorgesehen, dafür muss der Tätowierer einen Impfpass vorlegen, in dem gültige Hepatitis-B und Tetanusimpfungen verzeichnet sind.
Auch die Einwilligungserklärungen, die die Kundschaft vor dem Tätowieren unterschreibt, werden vom Gesundheitsamt überprüft. Diese müssen wir als Studio archivieren. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, kann das Amt Einsicht in die Einwilligungserklärung des betreffenden Kunden verlangen.
War die erste Prüfung erfolgreich, kommt das Gesundheitsamt nun in regelmäßigen Abständen zu angekündigten Besuchen ins Tattoo-Studio. In der Regel bekommt man eine Mail oder einen Anruf mit Terminvorschlägen. Natürlich prüft das Gesundheitsamt auch unangekündigt, aber nur, wenn sie einen Verdacht hegen, dass etwas in dem betreffenden Studio nicht gut läuft oder eine Kundenbeschwerde vorliegt.
Jedes Tattoo-Studio muss die Prüfung durch das Gesundheitsamt selbst bezahlen. Solltet ihr bei der Wahl eurer Tattoo-Studios Bedenken haben, könnt ihr beim örtlichen Gesundheitsamt nachfragen, ob dort alles in Ordnung ist. Dafür sind die Ämter da und dafür zahlen wir auch die Überprüfungen.
Weitere Links zum Thema:
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- Anforderungen des Gesundheitsamtes lassen sich bei den Landesbehörden oder beim Landkreisamt erfahren. Hier www.lua.sachsen.de/download/lua/LUA_LM_Merkblatt_Tattoostudios.pdf das Beispiel aus Sachsen (Informationsblatt für Betreiber von Tattoo-Studios).
- Das Gesundheitsamt kommt zum Tattoo Studio http://blog.zumbuntspecht.de/das-gesundheitsamt-kommt-zum-Tattoo-Studio/ (auch Quelle dieses Blogbeitrags hier)
- Was brauchst du, um ein Tattoo-Studio zu eröffnen? https://smartbusinessplan.de/blog/tattoostudio-eroeffnen/
- Brauchen wir eine HP-Praxis-Zertifizierung?
https://balanceaugsburg.wordpress.com/2017/03/16/brauchen-wir-eine-hp-praxis-zertifizierung/
Wenn Du Interesse hast, Dein Tattoo-Studio zu zertifizieren, sprich ein Qualitätsmanagement-System (QMS) einzurichten, das über einen Hygieneplan hinaus geht, sprich mit uns. Wir bieten so eine QM-Zertifizierung Deines Studios an. Damit vereinfachst Du die Prüfung durch das Gesundheitsamt, kannst ruhiger Schlafen und machst nach außen deutlich, dass bei Dir alles geordnet und sauber abläuft.
Totenköpfe und „Kuckucke“ kleben bei Dir nur auf Flaschen und auf Postern an der Wand, nicht an Deiner Türe.