Mobbing kostet der Volkswirtschaft Milliarden. Betroffene sollten sich wehren, auch wenn das leider oft wenig bringt. Tatsächlich gibt es bereits Gerichtsurteile zum Thema Mobbing. Was können Betroffene und Arbeitgeber tun?
In vielen Unternehmen zählt Mobbing zum traurigen Arbeitsalltag, und auch im Privatleben ist man nicht davor gefeit. Dabei gibt es bereits wichtige Gerichtsurteile. Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing: Weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall
Mobbing am Arbeitsplatz macht krank! Das belegen zahlreiche Studien und Untersuchungen zu dem Thema. Die gesundheitlichen Folgen sind jedoch weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich eine Arbeitnehmerin aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie litt an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückführte. Hierfür beantragte sie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung – die zuständige Unfallkasse lehnte den Antrag ab.
Die angerufenen Richter des Hessischen Landessozialgerichts – ebenso wie die Vorinstanz – gaben der Unfallkasse Recht. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind demnach keine anerkannte Berufskrankheit. Die Erkrankung kann laut ARAG Experten auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, weil keine Erkenntnisse vorliegen, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt ist. Vielmehr kommt Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da keine zeitlich auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung vorliegt, liegt eindeutig auch kein Arbeitsunfall vor (LSG Hessen, Az.: L 3 U 199/11). Download des Textes hier. (Quelle)
Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz
„Was zum Teufel läuft hier ab?“
Oft geht Mobbing ausschließlich vom Vorgesetzten aus. In 40 Prozent aller dokumentierten Fälle in Deutschland geht das Mobbing ausschließlich vom direkten Vorgesetzten aus. In weiteren zehn Prozent sucht dieser sich zusätzlich Verbündete beim Erniedrigen seines Opfers, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) herausgefunden hat.
Die 4 Phasen eines Mobbing-Prozesses:
- Es gibt einen ungelösten Konflikt. Beispiel: Zwei Kollegen können sich seit Jahren nicht ausstehen, der Chef will jemanden loswerden oder Ähnliches.
- Der Psychoterror beginnt: Der ursprüngliche Konflikt gerät in den Hintergrund, stattdessen wird das Opfer Zielscheibe von Schikanen und Herabsetzungen.
- Der Fall eskaliert: Die gemobbt Person macht wegen des Stresses irgendwann wirklich jene Fehler, die man ihr zu Beginn ungerechtfertigter Weise angelastet hatte. Sie wird stigmatisiert, gilt jetzt als ‚problematisch‘. Es folgen Abmahnung oder Versetzung.
- Das Ziel ist erreicht: Die Betroffene kündigt oder wird gekündigt.
Schockierend ist, wie viel Erfolg Mobbing hat: In mehr als 50 Prozent aller Fälle endet das Martyrium erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Neid, Missgunst, Eifersucht
Die Gründe dafür, jemand fertigzumachen, sind wenig originell: Neid, Missgunst oder Eifersucht von Kollegen zum Beispiel. Ein ‚Opfer vom Dienst‘ zu haben sorgt für eine gewisse Sozialhygiene in der Gruppe, schweißt den Rest zusammen.
Irgendwann halten alle Abstand vom Opfer, weil sie Angst haben, seine Rolle könnte auf sie abfärben. Niemand will zur nächsten Zielscheibe werden für die Jagdgesellschaft.
Wie die Gegenwehr aussehen kann
Gegenwehr hat prinzipiell – auch das zeigen Untersuchungen – nur wenig Aussicht auf Erfolg. In mehr als vier von fünf Fällen scheitern solche Versuche.
Vor allem weil sich mit Fortschreiten des Konflikts fast immer die klassische Einer gegen alle-, beziehungsweise Einer-gegen-viele-Situation entwickelt. Der kleine, dickliche Schüler auf dem Pausenhof hat schließlich auch keine Chance gegen die Übermacht seiner Gegner.
Trotzdem empfehlen Psychologen und Arbeitsmediziner Betroffenen, sich zu wehren. Oder es zumindest zu versuchen. Manchmal lassen sich am Anfang des Prozesses durch offene Worte die Wogen glätten.
Und wenn nicht, dann dient die Gegenwehr zumindest dazu, Handlungsfähig zu bleiben, das Selbstbewusstsein zu stärken und sich weniger als Opfer zu fühlen. (Quelle)
Mobbing am Arbeitsplatz: Das müssen Betroffene wissen
Welche Folgen hat Mobbing für den Täter? Beweismittel #1 ist das Mobbing-Tagebuch. Hilfe für Betroffene finden. Weiterlesen auch hier.
Siehe hier auch zu Ausbildungsmöglichkeiten für Personalverantwortliche, Kurse gegen Mobbing und Burnout für Betroffene bei unserer BC Akademie.