Update: Die Heilberufsausweise (HBA) als e-Karten ggf. noch mal austauschen. Darauf weißt die KBV hin:
Ärzte und Psychotherapeuten mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben.
Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care und von medisign, siehe hier.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner sagte im Februar 2026: „So ärgerlich und nervenaufreibend das Ganze ist, Sie müssen jetzt aktiv werden“, appellierte Steiner an Ärzte und Psychotherapeuten.
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