GEZ-Befreiung

Erfahre hier, wie Du Dich von der GEZ (den Rundfunkgebühren) befreien kannst. Hier geht’s zur Anleitung.

In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Gebühren finanziert, die heute von jedem Haushalt gezahlt werden müssen. Im Alltag wird der Rundfunkbeitrag meist als GEZ bezeichnet. In diesem Ratgeber erfährst Du, wer sich von den GEZ-Gebühren befreien kann und wie eine Befreiung beantragt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. So klappt die GEZ-Befreiung
  2. Wer muss die GEZ bezahlen?
  3. So meldest Du Dich ab
  4. So erhältst Du GEZ-Ermäßigungen
  5. Was passiert, wenn jemand gepflegt wird
  6. Hier geht’s zur GEZ-Abmeldung mit Formular

Bis zum Dezember 2012 übernahm die sogenannte „Gebühreneinzugszentrale“ den Einzug der Rundfunkgebühren. Seit dem 1. Januar 2013 lautet die Bezeichnung für die Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, die Rundfunkgebühr wird im Volksmund kurz GEZ genannt.

Hier geht’s zum Formular bzw. Musteranschreiben zur Abmeldung von der GEZ. Link zum GEZ-Formularabruf.

So klappt die GEZ-Befreiung

Wer sich von den GEZ-Gebühren befreien möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da es sich beim Rundfunkbeitrag um eine solidarische Abgabe handelt, ist erst einmal jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet. Im Folgenden findest Du Voraussetzungen, unter welchen einen Befreiung von den Rundfunkgebühren möglich ist.

Voraussetzungen

Grundlage für die Befreiung von den Rundfunkgebühren bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er legt fest, wer keine Gebühren oder einen verminderten Satz zahlen muss. Die betroffenen Personengruppen werden nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie BAföG definiert.

Eine GEZ-Befreiung ist in einzelnen Fällen möglich. Konkret kannst Du dies hier nachlesen. Damit die Befreiung erfolgen kann, müssen die betreffenden Personengruppen Nachweise erbringen. So müssen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Empfänger von Transferleistungen die jeweils aktuellen Bescheide mit einreichen. BAföG-Empfänger sollten ebenfalls den entsprechenden Bescheid vorlegen.

Wer in eine Wohnung zieht, wo bereits ein Rundfunkgebührenzahler lebt, kann der GEZ mitteilen, dass in seinem Haushalt bereits die Rundfunkgebühr entrichtet wird und sich dadurch von der Zahlung befreien.

Weitere Gründe für eine Befreiung können sein:
Siehe https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html,

weil…

  • ich zu einem anderen Beitragszahler ziehe.
  • ich dauerhaft oder als Student:in länger ins Ausland ziehe.
  • der Beitragszahler verstorben ist.
  • ich mehrere Wohnungen habe und eine Wohnung vollständig aufgebe.
  • ich in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehe/gezogen bin.
  • sonstige Gründe zutreffen (z.B. HartzIV).

Wichtig bei der Abmeldung ist immer eine Beitragsnummer anzugeben, also von einem bisherig zahlenden Gemeldeten (z.B. innerhalb der Studenten-WG).

Nachweise in Kopie senden

Sende die Nachweise für die GEZ-Befreiung immer in Kopie an den Beitragsservice.

Die erfolgreiche Freistellung von der Zahlung der GEZ-Gebühr

  • Von den Rundfunkgebühren können Sie nur per Antrag befreit werden. In diesem Antrag müssen bestimmte Informationen eingetragen werden. Ebenfalls erforderlich ist eine Bescheinigung über Ihren jeweiligen Leistungsbezug oder, im Falle eines Auslandsaufenthaltes, der ausländische Arbeitsvertrag. Dabei muss es sich um eine spezielle „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ“ oder um eine beglaubigte Kopie handeln.
  • Tragen Sie als erstes Ihre Teilnehmernummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Anmeldung oder auf dem Kontoauszug Ihrer Bank. Wird der Betrag nicht abgebucht, finden Sie die Nummer auf dem Quittungsbeleg Ihrer Einzahlung. 
  • Natürlich dürfen auf Ihrem Befreiungsantrag Ihre vollständigen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum, sowie Angaben zu den angemeldeten Geräten, nicht fehlen. 

Abmeldung und Ablauf der GEZ-Befreiung

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren kann online auf der Seite des Beitragsservices beantragt werden. Dort müssen die nötigen Formulare für den Antrag ausgefüllt werden. Anschließend werden diese ausgedruckt und an den Beitragsservice mit den entsprechenden Nachweisen geschickt.

Die Befreiung gilt ab der Zeit, in der Du befreiungsberechtigt sind und kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Befreiung ist ab dem ersten des Monats gültig, in welchem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt.

Siehe auch https://www.hartziv.org/gez-befreiung.html#antrag-auf-gez-befreiung „ Antrag auf die Befreiung zum Rundfunkbeitrag stellen“ bei HartzIV.

Härtefallregelung möglich

Wenn Du keine Sozialleistungen erhalten, weil die Einkünfte die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, kann eine GEZ-Befreiung als Härtefallregelung erfolgen. Sieh hier weitere Ausnahmen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Pflegegrad?

Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Pflegegrad?

Siehe auch https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/schwerbehindertenausweis/gez-rundfunkbeitrag-befreiung/

GEZ-Ermäßigungen

Neben der kompletten GEZ-Befreiung gibt es auch die Möglichkeit eines ermäßigten Rundfunkbeitrags.

Einen Anspruch auf Ermäßigung haben vor allem Menschen mit körperlichen Handicaps:

  • Blinde Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60
  • Hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
  • Behinderte Menschen, deren Behinderung einen Grad von mindestens 80 aufweist

Für eine Ermäßigung in diesen Fällen ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ oder eine entsprechende behördliche Bescheinigung erforderlich.

Wie Beitragsbefreiungen können auch -ermäßigungen bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Vorsicht: Rundfunkbeitrag unabhängig von Geräten

Wer denkt, er müsse keine Rundfunkgebühren bezahlen, weil er weder Fernseher noch Computer oder Radiogeräte besitzt, liegt falsch. Der Rundfunkbeitrag gilt unabhängig davon für jede Wohnung.

Wer zahlt GEZ?

Die GEZ-Gebühren müssen in Deutschland nach der Anmeldung einer Wohnung pauschal bezahlt werden. Die Beitragspflicht entsteht somit bei der Erstanmeldung einer Wohnung oder nach einem Umzug.

Alle Beitragszahler profitieren vom Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen. Dieses Angebot erstreckt sich auf zahlreiche Radio- sowie Fernsehsender und enthält auch Angebote im Internet. So werden zum Beispiel die Nachrichten oder ARD-Serien aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Ebenso werden beliebte Sendungen wie der „Tatort“ im Ersten über die Rundfunkgebühren bezahlt.

Die Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag endet, wenn eine Wohnung abgemeldet wird und in der neuen Wohnung nach einem Umzug bereits ein Gebührenzahler lebt oder wenn der Gebührenzahler ins Ausland zieht.

Abmeldung von der GEZ – Formular

Wird die Befreiung der Rundfunkgebühren automatisch verlängert?

Von den GEZ-Beiträgen sind Personen nur so lange befreit, wie die Befreiung gilt. Sollte eine Befreiung bereits zwei Jahre ununterbrochen vorliegen, so wird diese automatisch um ein Jahr bei Vorlage eines entsprechenden Bescheides verlängert, auch wenn die Dauer des Bescheides weniger als ein Jahr beträgt.

Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigern – Konsequenzen

Wer denkt, er komme um die Rundfunkbeiträge einfach herum, der täuscht. Ohne eine Befreiung ist jede Person über 18 Jahre verpflichtet, GEZ-Beträge zu zahlen, sofern ein eigener Haushalt besteht. Dies bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 18. Juli 2018. Trotzdem gibt es zahlreiche Personen, die eine Zahlung der Rundfunkgebühren verweigern. Dies begründet sich vor allem darin, dass Kritiker im Sendungsprogramm der öffentlichen-rechtlichen Sender eine zu geringe Darstellung der subjektiven Meinung sehen.

Zudem seien die Ausgaben nicht eindeutig und zweifelhaft anzusehen. So gab es beispielsweise auch Zweifel des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2014, als dieser in einem Gutachten die hohen Ausgaben für teure Sportübertragungen kritiserte. Nach Ansicht des Beirats hätten auch priate Sender die Sportsendungen übertragen können. Viele Personen erkennen die Rundfunkbeiträge auch einfach nicht als zu zahlende Beiträge an.

Hier geht’s zum Formular bzw. Musteranschreiben zur Abmeldung von der GEZ. Link zum GEZ-Formularabruf.

GEZ Verjährung – Kann der Rundfunkbeitrag verjähren?

Sie stellen sie gleich mit einer verfassungswidrigen Steuer, die erhoben wird oder sie möchten nicht für etwas zahlen, was sie nicht nutzen. Allerdings haben viele gerichtliche Prozesse zugunsten des Beitragsservices dazu geführt, dass die Anzahl der GEZ-Verweigerer abgenommen hat. Wer dennoch die Beiträge nicht zahlen möchte, der muss mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Vor allem Mahnungen, InkassoGerichtsvollzieher und Vollstreckungsbescheide sind teure Angelegenheiten.

Der Rundfunkbeitrag ist prinzipiell pro Haushalt und in Höhe von 17,50 Euro monatlich zu entrichten. Wird er nicht gezahlt, verjähren offene Forderungen des ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren. Geht dem Beitragsschuldner allerdings ein Festsetzungsbescheid bezüglich offener Beiträge zu, verlängert dieser bei Rechtskraft die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Aufgrund der konsequenten Verfolgung von Zahlungsrückständen durch den Beitragsservice, können Beitragsschuldner darum im Normalfall nicht auf eine „Schuldenfreiheit durch Verjährung“ hoffen. Näheres hier.

Hier geht’s zum Formular bzw. Musteranschreiben zur Abmeldung von der GEZ. Link zum GEZ-Formularabruf.